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Neben den anfallenden forensischen, d.h. gerichtlichen Auseinandersetzungen, beschäftige ich mich hauptsächlich mit außergerichtlicher Konfliktlösung und Beratung.

Mein Hauptaugenmerk liegt auf dem Europäischen Recht. Dabei ist für mich das Verkehrsrecht von besonderem Interesse. Da die Europäische Union eine ureigene Kompetenz im grenzüberschreitenden Verkehr bei den vier Verkehrsträgern Luft, Wasser, Schiene und Straße besitzt, wird sie in diesem Bereich außerordentlich intensiv gesetzgeberisch tätig, um auch hier zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes beizutragen.

Daneben beschäftige ich mich den klassischen anwaltlichen Rechtsbereichen, wie der Vertragsgestaltung im Ehe- und Familienrecht, dem Erbrecht oder etwa dem Maklerrecht oder Immobiliarsachenrecht.

Da fast jeder Lebensbereich des privaten Lebens und viele des öffentlichen Lebens durch die freie Gestaltung von Vertragsparteien geregelt werden kann, gibt es ebensoviele Betätigungsfelder für den Anwalt, der dazu dienlich sein kann und soll, seinen Mandanten vor schädlichen Auswirkungen dieser Gestaltung zu bewahren.

Weitere Rechtsgebiete, die ich intensiver bediene, sind das Verwaltungsrecht, Mietrecht sowie Reiserecht.






 
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